V e r o r d n u n g
über die Stiftung eines Verwundetenabzeichens
vom 1. September 1939

Als Ehrung für diejenigen, die bei tapferem Einsatz ihrer Person für das Vaterland durch feindliche Waffeneinwirkung verwundet oder beschädigt wurden, stifte ich

das Verwundetenabzeichen.

Artikel 1:
Das Verwundetenabzeichen wird in drei Stufen verliehen: In Schwarz für ein- und zweimalige, in Silber für drei- und viermalige, in Gold für mehr als viermalige Verwundungen oder Beschädigungen.
Frühere Verwundungen, für die bereits ein Verwundetenabzeichen verliehen wurde, werden für die Verleihung angerechnet.

Artikel 2:
Das Verwundetenabzeichen ist das gleiche wie das des Heeres im Weltkriege. Der Stahlhelm trägt ein auf der Spitze stehendes Hakenkreuz.

Artikel 3:
Das Verwundetenabzeichen wird auf der linken Brustseite getragen.

Artikel 4:
Mit der Durchführung der Verordnung beauftrage ich den Chef des Oberkommandos der Wehrmacht in Verbindung mit dem Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers.

Berlin, den 1. September 1939.

Der Führer
A d o l f   H i t l e r

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
K e i t e l

Der Reichsminister des Innern
Dr. F r i c k

Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei
des Führers und Reichskanzlers
Dr. M e i ß n e r

Letzte Änderung am Mittwoch, 4. Juni 2003.