V e r o r d n u n g
über die Stiftung der Medaille
"Winterschlacht im Osten 1941/42" (Ostmedaille)
vom 26. Mai 1942

In Würdigung des heldenhaften Einsatzes gegen den bolschewistischen Feind während des Winters 1941/42 stifte ich die Medaille für die

"Winterschlacht im Osten 1941/42" (Ostmedaille).

Artikel 1:
Die Ostmedaille wird am Bande der Ordensschnalle, oder im zweiten Knopfloch des Waffenrockes nach dem Eisernen Kreuz und dem Kriegsverdienstkreuz getragen. Das Band ist rot, in der Mitte von einem schmalen weiß-schwarz-weißen Längsstreifen durchzogen.

Artikel 2:
Die Ostmedaille wird verliehen als Anerkennung für Bewährung im Kampfe gegen den bolschewistischen Feind und den russischen Winter innerhalb des Zeitraumes vom 15.11.1941 bis 15.4.1942.

Artikel 3:
Der Beliehene erhält eine Besitzurkunde.

Artikel 4:
Die Ostmedaille verbleibt nach Ableben des Beliehenen als Erinnerungsstück den Hinterbliebenen.

Artikel 5:
Die Durchführungsbestimmungen erläßt nach meinen Weisungen der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, erforderlichenfalls im Benehmen mit dem Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei.

Führerhauptquartier, den 26. Mai 1942.

Der Führer
A d o l f   H i t l e r

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
K e i t e l

Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei
des Führers und Reichskanzlers
Dr. M e i ß n e r

Letzte Änderung am Mittwoch, 4. Juni 2003.