E r l a ß
über die Stiftung des Infanterie-Sturmabzeichens
vom 20. Dezember 1939
(Fassung vom 1. Mai 1943)

Als sichtbares Zeichen der Anerkennung des im Sturmangriff bewährten Infanteristen, zugleich aber auch als Ansporn zu höchster Pflichterfüllung, ordne ich hiermit die Einführung des Infanterie-Sturmabzeichens für Schützenkompanien der Infanterie an.

Artikel 1:
Das Infanterie-Sturmabzeichen kann an Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Grenadierregimenter, Grenadierregimenter (mot), Jägerregimenter (Batle.), Gebirgsjägerregimenter verliehen werden, die ab 1.6.40 beteiligt gewesen sind
a) an 3 Sturmangriffen,
b) in vorderster Linie,
c) mit der Waffe in der Hand einbrechend,
d) an 3 verschiedenen Kampftagen.
Erfolgreiche gewaltsame Erkundungen, Gegenstöße und Gegenangriffe sind als Sturmangriff zu werten, sofern sie zum Nahkampf geführt haben. Der persönliche Einsatz bei der Erledigung feindlicher Kampfwagen im Nahkampf mit Nahkampfwaffen oder Nahkampfmitteln gilt gleichfalls als Sturmangriff.
Eine Anerkennung von Sturmangriffen vom 1.1. bis 31.5.40 erfolgt nur für die Angehörigen der früheren Schützenkompanien nichtmotorisierter Infanteriedivisionen und Gebirgsjägerkompanien.
Für Sanitätsoffiziere, Sanitätsunteroffiziere und Sanitätsmannschaften gilt Ziffer 1.c) als erfüllt, wenn sie, unter gleichen Kampfbedingungen wie die stürmende Infanterie, im Nahkampfraum Verwundete versorgen und bergen.

Artikel 2:
An die Angehörigen der Grenadierregimenter (Füsilierregimenter), der Jägerregimenter (Batle.) und der Gebirgsjägerregimenter wird das Infanterie-Sturmabzeichen in Silber, an die Angehörigen der Grenadierregimenter (mot.) und Füsilierregimenter (mot.) wird das Infanterie-Sturmabzeichen in Bronze verliehen.

Artikel 3:
Das Infanterie-Sturmabzeichen besteht aus einem Gewehr mit aufgepflanztem Seitengewehr, das von einem ovalen Eichenlaubkranz umgeben ist, der auf dem oberen Teil das Hoheitszeichen der Wehrmacht trägt.

Artikel 4:
Das Infanterie-Sturmabzeichen wird durch den Regimentskommandeur verliehen.

Berlin, den 20. Dezember 1939.

Der Oberbefehlshaber des Heeres
von B r a u c h i t s c h

Letzte Änderung am Mittwoch, 4. Juni 2003.